Wie bekomme ich einen Kitaplatz?

Pankow ist der kinderreichste Bezirk in Berlin. Dementsprechend sind auch Kitaplätze knapp. Dennoch gibt es keinen Grund zu voreiliger Panik. Bisher hat noch jede Familie rechtzeitig einen Kitaplatz bekommen.

Grundbedingung, um einen Kitaplatz im Prenzlauer Berg, Weißensee oder Pankow zu bekommen, ist ein Kitagutschein. Dieser wird auf Antrag (hier geht’s zum Download) von der Kitagutscheinstelle im Jugendamt Pankow (Fröbelstraße 17, Haus 4) erteilt. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt, von jedem sorgeberechtigen Elternteil unterschrieben eingereicht wird. Diesem Antrag müssen sie die nachstehenden Unterlagen unbedingt in Kopie beifügen:

Unabdingbare Unterlagen zur Beantragung eines Kitagutscheins

  • Personalausweise der Eltern (Vor- und Rückseite)
  • bei ausländischen Antragstellern den Pass und die Meldebestätigung
  • bei Zuzügen die Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz Berlin-Pankow
  • Geburtsurkunde/-n des Kindes bzw. der Kinder
  • Angaben zum Elternteil, welches nicht im Haushalt wohnt
  • Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
  • Pflegevertrag, falls es sich um ein Pflegekind handelt

Neben diesen Dokumenten in Kopie müssen Sie zur Beantragung eines Kitagutscheins auch einen Nachweis ihrer Erwerbs- bzw. Ausbildungssituation (hier Vordruck downloaden) erbringen. Die nachgewiesenen Arbeitszeiten bzw. die für die Arbeitssuche aufzuwendende Zeit dienen als Grundlage für die Feststellung des Bedarfs sowie die Berechnung des Umfangs für den auszustellenden Kitagutschein.

=> Arbeitnehmende

  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten Arbeitszeiten
  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass auch für die Zeit nach Betreuungsbeginn keine Elternzeit beantragt ist

=> Auszubildende

  • Ausbildungsnachweise zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns (Studienbescheinigung, Einzahlungsbelege für das neue Semester, Schulbescheinigung, o.ä.)

=> Selbständige

  • Aktueller Nachweis über die Selbständigkeit bzw. freiberufliche Tätigkeit (Gewerbeanmeldung in Verbindung mit aktuellen Rechnungen oder Aufträgen bzw. aktuellster Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse bzw. Bescheinigung vom Steuerberater o.ä.)

=> Arbeitssuchende

  • Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis der Agentur für Arbeit (einen Vordruck erhalten Sie in der Gutscheinstelle, möglich ist aber auch die formlose Bescheinigung des Jobcenters) bzw. einen Nachweis über den Bezug von Alg I.

Diese auf Kopfbogen oder mit einem Firmenstempel versehenen Erwerbs- bzw. Ausbildungsnachweise (hier Vordruck downloaden) dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein und müssen von beiden Eltern vorgelegt werden, sofern beide Eltern das Kind betreuen. Fehlen diese Nachweise, kann es zur Ablehnung des Antrags auf einen Kitagutschein kommen!

Zu erbringende Nachweise zur Berechnung des Elternbeitrages

Sofern ihr Kind nur in den letzten drei Kitajahren vor der Einschulung eine Kita besuchen soll, ist der Kitabesuch ihres Kindes beitragsfrei. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.

Soll ihr Kind bereits früher eine Kita besuchen, müssen Sie zur Berechnung des einkommensabhängigen Elternbeitrages weitere Unterlagen in Kopie einreichen. Diese Nachweise müssen ein ganzes Kalenderjahr umfassen. Werden die nachfolgend genannten Unterlagen nicht vollständig vorgelegt, wird der Höchstsatz von bis zu 466,- Euro festgesetzt.

  • Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten (hier downloaden)
  • Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres
    • sofern eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird, der Bescheid jedoch noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte die vorläufigen Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein (Selbsteinschätzung Bruttoeinkommen möglich)
    • sofern ein Einkommenssteuerbescheid nicht beantragt wird bzw. wurde, reichen Sie bitte die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. den Gehaltsnachweis Dezember mit den aufgerechneten Jahressummen und ggf. Nachweise über erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten ein
  • Gehalts- bzw. Lohnnachweise Minijob

Waren Sie ohne Arbeitsverhältnis im letzten Kalenderjahr? Dann legen Sie stattdessen bitte folgende Unterlagen vor:

  • Lohnsteuerkarte des letzten Kalenderjahres (Vor- u. Rückseite, auch wenn sie leer ist)
  • ggf. Leistungsbescheide des Jobcenters des letzten Kalenderjahres
  • ggf. Entgeltbescheide über Arbeitslosengeld des letzten Kalenderjahres
  • ggf. Erziehungs- bzw. Mutterschaftsgeld des letzten Kalenderjahres
  • ggf. Studien- bzw. Bafögnachweise des letzten Kalenderjahres
  • ggf. bei Renten den Bescheid vom 1. Juli des letzten Kalenderjahres sowie den ersten Rentenbescheid
  • ggf. etwaige Zusatzrenten

Ab dem 2. Kind legen Eltern bitte außerdem grundsätzlich noch einen aktuellen Kontoauszug bzw. Gehaltsnachweis über den Bezug von Kindergeld vor.

Eltern, die Unterhalt für Kinder zahlen, die nicht im selben Haushalt leben, sind verpflichtet, den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vorzulegen.

Wie Sie sehen, sind zur Beantragung eines Kitagutscheinseine Menge Unterlagen zu sammeln. Um Nachforderungen der Kitagutscheinstelle zu umgehen, reichen Sie im Idealfall alle Unterlagen auf einmal ein. Eine Liste zum Anhaken der einzureichenden Unterlagen können Sie hier herunterladen. Wenn Sie einenvollständigen Antrag abgeben, bekommen Sie schneller ihren Kitagutschein, denn dann kann die Kitagutscheinstelle den Antrag schneller bearbeiten. Jede Nachforderung kostet alle Beteiligten unnötig Zeit und Nerven.