Die Eltern einer Gruppe bilden die Elternversammlung. Diese wählt für die Dauer eines Jahres mindestens einen Elternvertreter und einen Stellvertreter.
Aufgaben: Die Elternvertreter stehen als Ansprechpartner für die Eltern, insbesondere für gruppenbezogene Fragestellungen zur Verfügung. Diese werden dann ggf. an die zuständigen Gremien weitergeleitet: Kita-interne Angelegenheiten in den Kita-Ausschuss, trägerbezogene Themen in den Elternbeirat, allgemeine Fragestellungen in den BEAK/LEAK