Ein Kita-Ausschuss muss ebenfalls geschaffen werden, wenn die Kita mehr als 45 Kinder hat. Eine freiwillige Gründung bei einer kleineren Kita ist natürlich auch hier unbenommen.
Der Kita-Ausschuss wirkt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Eltern und Beschäftigte der Einrichtung gleichermaßen betreffen, mit. Er ist in gleicher Zahl mit Eltern wie mit Mitarbeitern besetzt (§ 14 (6) KitaFöG). Außerdem kommt ein Vertreter des Trägers hinzu.
Beispiele: Festlegung von Öffnungs- und Schließzeiten, Umbauten, pädagogisches Konzept etc.
Empfehlung: mind. 3 Beteiligte von jeder Seite (große Kitas: 4).
Für dieses Gremium bietet der LEAK eine (Muster)–Geschäftsordnung an.
siehe auch ==> der Elternausschuss, der Kitaausschuss, der Elternbeirat, der Bezirkselternausschuss