Der Elternausschuss

 

Der Elternausschuss setzt sich aus den gewählten Gruppen-Elternvertretern zusammen  (§ 14 Abs. 3 KitaFöG)

Aufgaben:
Der Elternausschuss wählt einen Vertreter in den Kita-Ausschuss und in den Elternbeirat.
Im Elternausschuss an sich tauschen sich Elternvertreter über
die aktuelle Situation in der Kita aus. Dort finden u.a. auch Diskussionen zur Meinungsbildung zu Themen statt, die von gruppenübergreifendem Gewicht sind. Diese Anliegen werden dann ggf. in die jeweiligen anderen Gremien, wie Kita–Ausschuss bzw. Elternbeirat eingebracht.
Die Elternvertreter können eine Elternversammlung einberufen, einen Kita-Förderverein gründen oder einen Elternstammtisch organisieren.

siehe auch ==> der Elternausschussder Kitaausschussder Elternbeiratder Bezirkselternausschuss