Ist ein gesetzlich verankertes Gremium der Kita-Eltern eines Bezirks, geregelt in §§ 14 Abs. 5, 15 KitaFöG. Er setzt sich zusammen aus den entsandten Elternvertretern und/oder Hauptelternvertretern der einzelnen Kindertagesstätten. Er ist das Gremium, in dem die Elterninteressen im Bezirk zusammenkommen, ausgetauscht und formuliert werden und an die Verantwortlichen im Bezirk und Land Berlin herangetragen werden. Er hat nach dem Gesetz gegenüber dem bezirklichen Jugendamt ein Informations- und Anhörungsrecht.
Einmal im Jahr, üblicherweise Ende Oktober/Anfang November eines jeden Jahres wählt der BEAK einen Vorstand, der die Elternvertretung in den bezirklichen Gremien sowie im Landeselternausschuss Kita wahrnimmt und die laufende Arbeit des Bezirkselternausschusses leistet und koordiniert.
Der BEAK-Vorstand vertritt die Interessen von Eltern und Kitakindern gegenüber den Verwaltungsstrukturen auf bezirklicher Ebene einerseits und einer breit aufgestellten Kitalandschaft andererseits und überwacht das transparente Agieren der beiden wichtigsten Akteure im Bereich der Kinderbetreuung. Der BEAK weist auf strukturelle Schwierigkeiten und problematische Einzelfälle hin, bringt Vorschläge für eine an den Bedürfnissen ausgerichtete Betreuungssituation in den zuständigen Entscheidungsinstanzen ein und ist für die Eltern Pankower Kitakinder Ansprechpartner bei Schwierigkeiten in oder Anregungen aus ihren Kitas. Der Vorstand des BEAK arbeitet eng mit Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung in Berlin-Pankow zusammen und er bereitet die Sitzungen und Veranstaltungen des Bezirkselternausschusses vor.
Den aktuellen Vorstand gibts hier.
siehe auch ==> der Elternausschuss, der Kitaausschuss, der Elternbeirat