Die Schließzeiten legt die Kita bzw. der Träger fest.
Gemäß §3(4) Rahmenvereinbarung (RV) Tag dürfen die Regelschließzeiten 25 Werktage nicht überschreiten und die Kitaleitung hat in Abstimmung mit den Eltern eine Ersatzbetreuung ggf. bei einem Kooperationspartner zu gewährleisten.
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