Anspruch auf einen Kita-Platz besteht ab dem ersten Geburtstag des Kindes generell und bis zum ersten Geburtstag, wenn es für seine Entwicklung geboten ist oder die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erwerbstätig, arbeitssuchend oder in einer (Hoch)Schul-, Weiter- oder Ausbildung befindlich sind (siehe §24 SGB VIII). Der Anspruch auf den jeweiligen Betreuungsumfang ist hier ebenfalls geregelt sowie im §4 KitaFöG in Verbindung mit §5 KitaFöG.
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