Liebe Kita-Leitung,
bitte melden Sie nur die BEAK-Vertreter*innen Ihrer Einrichtung(en) an!
Das KitaFöG (§14 Absatz 5) sieht die Entsendung mindestens einer BEAK-Vertreterin oder eines BEAK-Vertreters und einer BEAK-Stellvertreterin oder eines BEAK-Stellvertreters vor, also mindestens 2 Personen.
WICHTIGER HINWEIS: Aus technischen Gründen ist für jede Person eine separate Anmeldung notwendig, daher bitte nach der Eingabe der Daten zur ersten Person, diese Seite bitte nochmals aufrufen und dann die Daten der zweiten bzw. weiteren Person eingeben usw.
Bitte melden Sie die BEAK-Vertreter*innen auch dann nochmals an, wenn Sie uns dieselben Personen bereits in den vorangegangenen Jahren gemeldet haben. Dies ermöglicht uns eine unkomplizierte und effiziente Planung des Kitajahres.
Die BEAK-Vertreter*innen werden aus dem Kreis der Elternvertreter*innen Ihrer Kita extra benannt, um an unseren Plenumssitzungen teilzunehmen und dort das Stimmrecht Ihrer Kita auszuüben. Im Rahmen der Eintragung werden die Elternvertreter*innen für unseren Newsletter vorgemerkt und nach Zustimmung darüber informiert.
Nach erfolgreicher Eintragung der Daten, erhalten die betreffenden Elternvertreter*innen eine Benachrichtigung per E-Mail, verbunden mit der Bitte um Bestätigung des Newsletterempfangs.
Bitte tragen Sie sich, sofern noch nicht geschehen, zusätzlich in unseren Newsletter (Startseite ganz rechts) ein, damit Sie rechtzeitig die Einladung zu unseren Plenumssitzungen erhalten.
Vielen Dank !