FAQ / Wozu benötige ich einen Kita-Gutschein?

Der Anspruch bzw. Bedarf des erforderlichen Betreuungsumfangs wird mit dem Kitagutschein gemäß §7 KitaFöG bescheinigt, für jedes Kind separat!

Wenn Ihr Kind in eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür diesen Kita-Gutschein. Über den Gutschein werden den Kitas die Betreuungskosten vom Land Berlin erstattet, die nicht durch die Elternbeiträge gedeckt sind.

Den Gutschein können die Eltern in einer Berliner Tageseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz frei ist. Der Gutschein ist in ganz Berlin gültig, muss bei einem Umzug innerhalb Berlins also nicht neu beantragt werden.

Posted in: Kita-Platz und Kosten