FAQ / Wird in meiner Kita der Betreuungsschlüssel eingehalten?

Das nachzuprüfen ist für die Eltern nahezu unmöglich, denn dafür müssten sie alle Betreuungsverträge der Kinder kennen UND alle Arbeitsverträge der Erzieher. Das ist schon allein aus Datenschutzgründen nicht machbar, weder für einzelne Eltern noch für Elternvertreter.
Die Elternvertreter können von der Kitaleitung aber Auskunft verlangen, ob bzw. wie gut der Betreuungsschlüssel eingehalten wird (siehe §14 (4) KitaFöG).

Der Betreuungsschlüssel in Berlin ist NICHT personengebunden, also es heißt nicht etwa, ein*e Erzieher*in darf maximal 14 Kinder betreuen. Der Schlüssel ist nach dem erforderlichen Betreuungsumfang für ALLE Kinder einer Einrichtung nach Stunden ausgelegt mit sog. Vollzeitäquivalenten (VZÄ). So heißt es in §11 KitaFöG in Verbindung mit §28 KitaFöG z.B.
„[…]38,5 Wochenarbeitsstunden pädagogisches Fachpersonal sind vorzusehen[…]
c) bei Kindern nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt
– für jeweils neun Kinder bei Ganztagsförderung,
– für jeweils elf Kinder bei Teilzeitförderung […]“ usw.
So sind z.B. für ein 3 Jahre altes Kind mit Teilzeitförderung also einem Betreuungsumfang von 5-7h = 38,5h/11 = 3,5 h pro Woche pädagogisches Fachpersonal zu berücksichtigen. 38,5 h entsprechen einem Vollzeitäquvalent oder einer Vollzeitstelle. 3,5h sind dann also 0,091 Stellen. Für ein 23 Monate altes Kind mit Ganztagsvertrag (7 -9 h) sind es 38,5h/14 = 2,75 h pro Woche oder 0,071 Stellen. (Für die Personalkosten werden aber ab 01.12.17 nur 98% davon angesetzt, da 38,5 h nur 98% der tariflichen Arbeitszeit bei Vollzeit von dann 39,4h sind (siehe hierzu RV Tag-Anlage 7 und Kostenblätter nach RV Tag).

Die Vollzeitäquivalente bzw. Stellenanteile werden für alle Kinder einer Einrichtung zusammengerechnet. Hinzu kommen dann noch die Zuschläge für die Kitaleitung, besondere Sprachförderung, erweiterte Ganztagsbetreuung usw. Alles zusammen bildet den Soll-Personalbedarf bzw. die notwendige Anzahl an Wochenstunden pädagogischen Fachpersonals = 100%.

Die vorhandene Anzahl Wochenstunden pädagogischen Fachpersonals bzw. die vorhandenen Stellen ergeben sich aus den Arbeitsverträgen der Erzieher*innen, deren Wochenstunden ebenfalls zusammengerechnet werden, denn es gibt hier Teilzeitverträge mit z.B. 20 h, berufsbegleitende Erzieherinnen mit max. 28,5 h oder auch Vollzeit-Verträge mit mehr als 40h /Woche.
Insgesamt muss der Träger bzw. die Kita sicherstellen, dass sie den Soll-Personalbedarf zu mindesten 95% decken. Dann ist der Betreuungsschlüssel also erfüllt. siehe hierzu auch die Kindertagesförderungsverordnung – VOKitaFög §§11-20.

Wichtig ist dabei noch zu beachten, dass der Betreuungsschlüssel wie oben erklärt alle Ausfallzeiten der Erzieher, ihre Nebentätigkeiten wie Evaluation, Dokumentation, Dienstbesprechungen sowie Fortbildungen usw. bereits abschließend berücksichtigt. Krankheit und Urlaub von Erziehern sind hier also schon eingerechnet und müssen von der Kita bzw. vom Träger nicht separat kompensiert werden! Praktisch ist es also möglich, dass alle Erzieher krank sind und die Betreuung unmöglich, der Schlüssel aber trotzdem erfüllt ist.

Ja das klingt verrückt, aber das Gesetz ist leider so geschrieben.

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