FAQ / Wie funktioniert eine Rückstellung?

Eltern können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Der Antrag muss bei der regulären Schulanmeldung in der Einzugs-Grundschule gestellt werden. Sollten Eltern sich noch eine abschließende Meinung bilden wollen, haben sie auf dem Schulanmeldungsformular die Möglichkeit, das Kästchen „Antrag auf Zurückstellung: wird erwogen“ anzukreuzen.

Zu beachten ist, dass bei einer Zurückstellung eine schulärztliche Untersuchung des Kindes bis zum darauffolgenden Februar erfolgen muss. Die Untersuchung erfolgt beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Pankow. Um die Untersuchungstermine sollten sich die Eltern so früh wie möglich selbst kümmern.

Über den Rückstellungs-Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes, des Kinderarztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt, sprich wenn ein Kitaplatz vorhanden ist.

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