FAQ / Wer erstellt das Konzept für die Kita bzw. Gruppe? Kann man es einsehen? Hat man darauf Einfluss?

Jede Kita oder Kindertagespflegestelle verfügt über eine schriftliche Konzeption. Dort finden Eltern Informationen zu den pädagogischen Schwerpunkten, zu den Räumen, den Öffnungszeiten und Vielem mehr.

Das Konzept erstellt die Kita bzw. der Träger. Es muss sich am Berliner Bildungsprogramm orientieren. Eltern können zur Weiterentwicklung und Einhaltung/praktischer Ausgestaltung im Rahmen der Elternbeteiligung beitragen. Die Verantwortung für die Konzeption liegt aber bei den Kitas bzw. Trägern. Sie ist Grundlage für die Betriebserlaubnis der Kita.

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen: §45 SGB VIII und §10 KitaFöG.

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