FAQ / Was kann ich tun, wenn die Rückstellung vom Schularzt abgelehnt bzw. nicht befürwortet wird?

Bei der schulärztlichen Untersuchung werden nur die sprachliche und kognitive Entwicklung des Kindes überprüft, ähnlich wie bei der U9 beim Kinderarzt.

Sollten aber aus Sicht der Eltern psychologische oder verhaltensbedingte Gründe für die Rückstellung sprechen, wird dies kaum bei der Schulärztlichen Untersuchung auffallen.

Hier empfiehlt es sich, frühzeitig eine entsprechende Einschätzung der Kita und/oder des Kinderarztes einzuholen und sich damit NACH der schulärztlichen Untersuchung an den Schulpsychologischen Dienst zu wenden. Wenn dieser der Rückstellung zustimmt, wird das Schulamt dieser Empfehlung in der Regel auch folgen, sofern ein Kitaplatz vorhanden ist.

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