Ja, wenn es keinen Sprachförderbedarf hat und spätestens bis 31.03. des auf die Einschulung folgenden Jahres 6 alt wird. Für die Einschulung in 2023 muss es also spätestens bis 31.03.2023 6 Jahre alt werden. Weitere Infos sind hier im Flyer zur Schulanmeldung zu finden.
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