FAQ / Wer ist bei den Wahlen zur Elternvertretung wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten des in Ihrer Kita betreuten Kindes. Voraussetzung ist, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch nur dieser Elternteil wahlberechtigt. Gleiches gilt für die Wählbarkeit in den Elternbeirat, sofern vorhanden.

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