Ja, wenn es keinen Sprachförderbedarf hat und spätestens bis 31.03. des auf die Einschulung folgenden Jahres 6 alt wird. Für die Einschulung in 2019 muss es also spätestens bis 31.03.2020 6 Jahre alt werden.
Posted in: Schulanmeldung
Ja, wenn es keinen Sprachförderbedarf hat und spätestens bis 31.03. des auf die Einschulung folgenden Jahres 6 alt wird. Für die Einschulung in 2019 muss es also spätestens bis 31.03.2020 6 Jahre alt werden.
Posted in: Schulanmeldung