Das Bildungspaket

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Für Eltern solcher Kinder in der Kita heißt das konkret, dass für das Mittagessen in der Kita nur noch pauschal mit 20,- Euro zu zahlen sind, dass die Kosten für Kita-Ausflüge oder Kita-Fahrten komplett übernommen werden und ein Zuschuss für Sportverein oder Musikschule von bis zu 10,- Euro monatlich beantragt werden kann. Auf diesen Seiten bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie beim Regierenden Bürgermeister zu Berlin finden Sie alle Informationen und Anträge zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket.